Mittwoch, 16. Oktober 2019

Hamburg-Stadt - Untersuchungshaftanstalt LEER FFGF

Für die Vollstreckung von Todesurteilen durch Enthaupten nutzte die Wehrmacht Richtstätten des Reichsjustizministeriums.
Im Untersuchungsgefängnis Hamburg ließen Kriegsgerichte 59 Verurteilte mittels des dort 1938 installierten Fallbeils töten, zumeist durch den Hannoveraner Scharfrichter Friedrich Hehr. Zum Tode Verurteilte gelangten nicht nur aus Hamburg in die Richtstätte, sie wurden aus ganz Norddeutschland, vereinzelt sogar von Gerichten aus Dänemark und Frankreich, dorthin überstellt. 

Als das Fallbeil Ende 1944 in das Zuchthaus und Strafgefängnis Dreibergen-Bützow bei Rostock verlegt wurde, hatten die Scharfrichter im Untersuchungsgefängnis Hamburg weit über 400 von zivilen Gerichten und Kriegsgerichten ausgesprochene Todesurteile vollstreckt.

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