Mittwoch, 16. Oktober 2019

Hamburg-Stadt - Untersuchungshaftanstalt - Fallbeil Mannhardt

Fallbeil des Untersuchungsgefängnisses Hamburg, nicht datiert.
Am 28. Dezember 1936 legte das Reichsjustizministerium fest, dass Hinrichtungen im Reichsgebiet in 11 ausgewählten Strafvollzugsanstalten mit dem Fallbeil (Guillotine) zu vollziehen seien.
Fallbeil Mannhardt / scan


Die Untersuchungshaftanstalt Hamburg-Stadt wurde bis 1944 zu einem Standort der "zentralen Hinrichtungsstätte für den Vollstreckungsbezirk V" bestimmt und 1938 mit einem Hinrichtungstrakt und einem neuen, in Berlin-Tegel hergestellten, dauerhaft aufgestellten Fallbeil ausgestattet.[2]

Bis 1944 wurden auf dem Hof und im Desinfektionsraum der UHA 468 Hinrichtungen vollstreckt.

Zu den bekanntesten Opfern zählen die sogenannten Lübecker Märtyrer, die drei katholischen Priester Johannes Prassek, Eduard Müller und Hermann Lange sowie der evangelische Pastor Karl Friedrich Stellbrink, die am 10. November 1943 enthauptet wurden.
Sowohl neben dem Eingang zur Haftanstalt am Holstenglacis als auch an der Rückseite des Geländes, an einer Mauer in den Kleinen Wallanlagen befinden sich Gedenktafeln und Stolpersteine die an die Opfer erinnern, zum Einen allgemein und im Speziellen an die Lübecker Märtyrer sowie an Suzanne Masson und France Bloch-Sérazin, zwei Frauen aus der französischen Résistance, die ebenfalls 1943 an diesem Ort hingerichtet wurden.
https://de.wikipedia.org/wiki/Untersuchungshaftanstalt_Hamburg

Am 15. Dezember 1944 fanden die letzten drei Hinrichtungen im Untersuchungsgefängnis statt. Danach wurde die Guillotine in die Strafanstalt Bützow-Dreibergen gebracht und war dort bis zum Kriegsende im Einsatz.[3]

Für die Vollstreckung von Todesurteilen durch Enthaupten nutzte die Wehrmacht Richtstätten des Reichsjustizministeriums.
Im Untersuchungsgefängnis Hamburg ließen Kriegsgerichte 59 Verurteilte mittels des dort 1938 installierten Fallbeils töten, zumeist durch den Hannoveraner Scharfrichter Friedrich Hehr. Zum Tode Verurteilte gelangten nicht nur aus Hamburg in die Richtstätte, sie wurden aus ganz Norddeutschland, vereinzelt sogar von Gerichten aus Dänemark und Frankreich, dorthin überstellt. 

Als das Fallbeil Ende 1944 in das Zuchthaus und Strafgefängnis Dreibergen-Bützow bei Rostock verlegt wurde, hatten die Scharfrichter im Untersuchungsgefängnis Hamburg weit über 400 von zivilen Gerichten und Kriegsgerichten ausgesprochene Todesurteile vollstreckt.


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