Montag, 23. September 2019

Zu Scharfrichter Friedrich Hehr

Zu Scharfrichter Hehr:


1937 gibt er folgende Verpflichtungserklärung ab: „Ich gelobe, meine Dienstobliegenheiten als Scharfrichter nach den mir bekanntgegebenen und dieser Niederschrift als Anlage beigefügten Richtlinien gewissenhaft zu erfüllen. Ich anerkenne, daß diese Richtlinien für mich am 1. August 1937 in Kraft treten." Er erklärt, daß er „sich sehr wohl imstande fühle, Hinrichtungen auch mit dem Handbeil auszuführen".

Am 17. Oktober 1937 schreibt der Reichsminister der Justiz an den Oberstaatsanwalt in Hannover: „In den mir vorliegenden Berichten über die letzten Hinrichtungen, die von dem Scharfrichter Hehr vorgenommen worden sind, wird übereinstimmend anerkannt, daß er würdig und umsichtig seines Amtes walte. Es ist indessen in einem Bericht beanstandet worden, daß die Gehilfen des Scharfrichters nicht schnell genug tätig gewesen seien, daß insbesondere einer von ihnen, der die Aufgabe hatte, den Kopf des Verurteilten zu halten, dies erst auf einen Zuruf des Scharfrichters getan habe, und daß der Scharfrichter selbst, ehe er die Fallvorrichtung auslöste, durch das Wort `'Achtung' aufmerksam machte. Ich halte es nicht für erwünscht, daß während der Hinrichtung Weisungen oder Warnungen gegeben werden, muß vielmehr voraussetzen, daß das Zusammenarbeiten des Scharfrichters und seiner Gehilfen so vorbesprochen und vorbereitet ist, daß es während der Hinrichtung selbst keiner Verständigung mehr bedarf. Auch muß von den Gehilfen nicht nur ruhiges, sondern auch schnelles Handeln erwartet werden. "

Hehr wählt im Dezember 1937 den 64 Jahre alten Justizaushelfer August Albrecht, Hannover, Thalstraße 15, den 55 Jahre alten Rentner Gottlob Bordt, Hannover, Thalstraße 15, und den 62 Jahre alten Leichenträger Franz Funke, Hannover, Engelbostelweg 26, zu seinen Gehilfen. Alle drei sind unbestraft und „gut beleumundet“.

1940 wird Funke durch den 38 Jahre alten Bäcker Karl Schulze, Hannover, Eichenplan 6, ersetzt. Bordt, der zum Scharfrichter bestellt wird, wird 1940 durch den 48 Jahre alten Schneider Oskar Bauer, Hannover, Klingerstraße 8, ersetzt.

Schon 1938 hatte Hehr den Schlosser Ludwig Oberbeck, Hannover, Deisterstraße 24, als Ersatzgehilfen verpflichtet, mußte ihn aber 1940, da er „seelisch den Aufgaben nicht gewachsen ist“, gegen den 46 Jahre alten Schlosser Wilhelm Röttger, Hannover, austauschen.

Karl Schulze, der zum Wehrdienst einberufen wird, wird im März 1941 durch den 50 Jahre alten Kutscher Alfred Roselieb, Hannover, Düwelstraße 9, ersetzt.

Im September 1942 sind Albrecht, Roselieb und der 48 Jahre alte Koch August Köster, Hannover, Gartenstraße 29, die ständigen Gehilfen Hehrs...

1941 wendet sich Hehr, nachdem ihm eröffnet worden war, daß die Herabsetzung der Sondervergütung für die zweite und jede folgende Hinrichtung auf die Hälfte des alten Satzes bestimmt worden war, an den Oberstaatsanwalt in Hannover: „Die Herabsetzung trifft mich und meine Gehilfen sehr. Ich möchte auch zum Ausdruck bringen, daß unsere aufreibende Tätigkeit, die die Nerven in erhöhtem Maße anfaßt und ruiniert, uns über kurz oder lang für jede andere Arbeit unfähig macht."

Nach dem Krieg wird Hehr Scharfrichter des Landes Niedersachsen und Hessens. 1948 wird die Zuständigkeit Hehrs auch für die britische sowie die amerikanische Besatzungszone vereinbart.

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