Die liebe Not der Scharfrichter
Im Jahre 1925 nahmen sich einige Henker das Leben
Der erste Scharfrichter von Plötzensee, der Magdeburger Friedrich Reindel, 1824 geboren, starb eines natürlichen Todes, nachdem er zwischen 1874 und 1898, als er in den Ruhestand trat, insgesamt 196 Menschen enthauptet hatte. Sein Nachfolger, der Scharfrichter Krautz, der im April 1889 seinen Gehilfen Gummich erschlagen hatte und danach die Scharfrichterei niederlegte, eröffnete ein Restaurant und starb 1921 im Krankenhaus von Rüdersdorf. Der preußische Scharfrichter Schwietz erschoss sich, sein Nachfolger Spaethe aus Breslau tötete sich 1925. Selbst der geachtete und geehrte österreichische Henker Josef „Pepi“ Lang endete ebenfalls 1925 durch Selbstmord.
Von Matthias Blazek
Der nach Breslau zurückgekehrte Berliner Scharfrichter Lorenz Schwietz erschoss sich 1925 aus Existenznot und wegen des Todes seiner Frau im Jahre 1923. Die Inflation hatte ihn zudem aller Ersparnisse beraubt, wie Millionen andere Deutsche auch. Lorenz Schwietz, ein früherer Gehilfe des Scharfrichters Krautz, hatte von 1886 bis 1898 in Breslau eine Abdeckerei betrieben, ehe er im Jahre 1900 seine neue Aufgabe übernahm. Noch zu Lebzeiten hatte Schwietz in Breslau einen Verleger gefunden, der seine Memoiren auflegte: „Das Tagebuch des Scharfrichters Schwietz aus Breslau über seine 123 Hinrichtungen“, bearbeitet von Helmuth Kionka, mit zwei eingedruckten Bildnissen, Breslau 1924. Lorenz Schwietz, 1846 zu Groß Döbern, Kreis Oppeln, geboren, war zunächst Fleischer und Rossschlächter gewesen. Er hatte die Scharfrichterprüfung 1889 abgelegt und war 1913 in den Ruhestand getreten.
Schwietz Nachfolger wurde sein früherer Gehilfe Paul Spaethe aus Breslau. Spaethe, 1875 geboren, war seit 1912 Scharfrichter gewesen. Seine Frau starb im Januar 1924. Er sah keinen Ausweg und erschoss sich am 29. Januar 1925 in Breslau mit seinem Revolver.
Ein anderer Gehilfe von Schwietz, Joseph Kurz (Kurzer), der seit 1900 bei dem früheren Scharfrichter gearbeitet hatte, wurde noch Mitte sechzig zum Scharfrichter ernannt, erkrankte aber bald darauf und starb 1927.
Der führende Scharfrichter in Deutschland zur Zeit der nationalsozialistischen Machtergreifung, der Magdeburger Dampfwäschereibetreiber Carl Gröpler, ehemals Hauptgehilfe von Schwietz, hatte neben Schwietz und Spaethe amtiert, nachdem sein Arbeitsvertrag erst 1924 aufgefrischt worden war. Gröpler starb 1946 in sowjetischer Gefangenschaft.
Der Vagabunden-Chronist Émil Szittya bewertete die Fälle Schwietz und Spaethe in seinem Buch „Selbstmörder – Ein Beitrag zur Kulturgeschichte aller Zeiten und Völker, 1879-1925“ aus dem Jahre 1925 (Seite 307):
„Hunger (...) Sicher hat Schwietz als ehrsamer Mann seines Handwerks versucht, auf anständige Art etwas nebenbei zu verdienen. Es gelang leider nicht. ... 20 Mal auf hoher Tribüne, freilich abgeschlossen von der großen Welt, zwischen Gefängnismauern seines Amtes gewaltet, hin, um auf der Tribüne, die die Welt bedeutet, seine gewichtige Persönlichkeit gegen 10 oder 20 Pf g. sehen zu lassen. (...) Der Hunger wurde größer und er beging Selbstmord (...) Auch Schwietz’ Nachfolger, der Scharfrichter Spaethe, der früher Schlächter war, hatte Gemüt. Seine Frau starb und er hatte sie so lieb, daß er sie nicht überleben mochte und sich erschoß. ‚Welch wunderbare Poesie’, schreibt eine Breslauer Zeitung (...)“
Zwei Amtshandlungen Spaethes seien hier kurz beschrieben:
Die zweite (und letzte) Exekution in der Strafanstalt Oslebshausen bei Bremen fand am 6. Januar 1922 um neun Uhr statt. Paul Spaethe, der Gastwirt aus Breslau, richtete den 1892 in Freudenthal geborenen Raubmörder W. Engel auf dem Hof der Strafanstalt mit dem Beil hin. Auf Carl Gröpler habe nicht mehr zurückgegriffen werden können, berichtet Hans-Joachim Kruse im Band II seines Werks „Zur Geschichte des Bremer Gefängniswesens – Das Bremer Gefängniswesen in der Weimarer Republik“ (Bremen 2003) auf Seite 109. Der sei nämlich 1920 ausgeschieden, „weil er nicht hinreichend zuverlässig gewesen sei“
Paul Spaethe hatte mit dem preußischen Justizfiskus ab 1. Januar 1921 einen Dreijahresvertrag abgeschlossen. Dotierung: 5000 Mark jährlich plus 100 Mark pro Hinrichtung und 240 Mark für die Gehilfen bei Exekution außerhalb Breslaus.
Am 29. Dezember 1923 wurde der 37 Jahre alte Mörder Johann Mayer in Köln hingerichtet. Im Vorfeld hatte der Minister unter anderem verfügt, dass die Hinrichtung dem Scharfrichter Paul Spaethe aus Breslau zu übertragen sei. Mayer wurde von Koblenz in die Strafanstalt am Klingelpütz in Köln gebracht. Am 28. Dezember wurde ihm der bevorstehende Termin der Hinrichtung mitgeteilt. Tags darauf war es dann so weit. Der Scharfrichter Spaethe stand mit drei Gehilfen vor der Guillotine. Um 7.45 Uhr wurde der Verurteilte Johann Mayer durch die Strafanstaltsoberwachtmeister Haas und Kotowsky aus den Räumen des Gefängnisses dem Ersten Staatsanwalt Dr. Wernicke auf dessen vorherige Anordnung nach der Stelle zwischen der Guillotine und dem Tisch des Gerichtsschreibers vorgeführt. Gleichzeitig ertönte das Armesünderglöckchen, das bis zur Beendigung der Hinrichtung geläutet wurde. Nunmehr wurde dem Mayer durch den Ersten Staatsanwalt der Tenor des rechtskräftigen Urteils des Schwurgerichts und die Entschließung des Staatsministeriums vom 13. Dezember 1923, von seinem Begnadigungsrecht keinen Gebrauch zu machen, nochmals durch wörtliches Vorlesen verkündet. Der Verurteilte erklärte nichts. Hierauf wurde um 7.46 Uhr dem Scharfrichter Spaethe unter Vorzeigen der erwähnten Entschließung des Staatsministeriums der Auftrag erteilt, seines Amtes zu walten und die Vollstreckung des Todesurteils zu bewirken. Von diesem Augenblick ab traten die drei Gehilfen des Scharfrichters an die Stelle der beiden Strafanstaltswachtmeister. Mayer wurde die Stufen zur Guillotine hinaufgeführt, an das Brett geschnallt, der Körper vorgeschoben und alsdann sofort durch das nunmehr herunterfallende Fallbeil enthauptet. Der Kopf des Enthaupteten sank in den vorgehängten Sack. Der Enthauptete hatte eine ruhige Haltung bewahrt und der Vollstreckung keinerlei Widerstand entgegengesetzt. Der Leichnam wurde sofort in den bis dahin versteckt gehaltenen Sarg durch die Gehilfen des Scharfrichters gelegt und der Gefängnisverwaltung übergeben. Der Strafanstaltsgeistliche segnete sodann den Sarg mit Gebet ein, und die ganze Handlung schloss mit einem gemeinsamen Gebet ab. Die ganze Handlung von der Vorführung des Verurteilten bis zur vollendeten Hinrichtung dauerte zwei Minuten, von der Übergabe an den Scharfrichter bis zur Trennung des Kopfes 25 Sekunden.
Für das Aufstellen des Fallbeils hat der Gefängnis-Werkmeister Mecklenbroich am 29. Dezember 1923 schriftlich um „eine Entschädigung von 30 Billionen Mark“ gebeten. Der Scharfrichter Spaethe hatte zunächst einen Auslagenvorschuss von 2000 Goldmark erhalten. Hiervon hat er 1523 Goldmark als nicht verbraucht zurückgezahlt, sodass ihm 477 Goldmark verblieben. Die Gehilfen, die mit dem Scharfrichter aus Breslau angereist waren – sie hießen August Sprung, Karl Ehrlich und Fritz Reichelt –, mussten um ihren verdienten Lohn bangen. Denn sie schrieben am 12. Februar 1924 an den Oberstaatsanwalt in Koblenz: „Euer Hochwohlgeboren! Am 29. Dezember v. J. ist obengenannter Mayer in Köln durch den Scharfrichter Späte unter Assistenz der 3 Unterzeichneten hingerichtet worden. Eine Liquidation hat derselbe nicht eingereicht, weil er auf Genehmigung des neu geschlossenen Nachtragsvertrages durch den Herrn Justizminister wartete. Am 29. Januar d. J. hat sich Späte erschossen, ohne vorher die Liquidation gefertigt zu haben.“ [Franz Josef Ferber: „Den Mörder in Köln enthauptet – Einblick in die Strafprozessakten eines Eifelschrecks von 1923]
Die Staatsanwaltschaft Köln hat Spaethe ein Attest ausgestellt, in dem es heißt: „Dem Scharfrichter Paul Spaethe aus Breslau wird hiermit bestätigt, daß er einwandfrei und gut gearbeitet hat.“ – Spaethe galt als ernster und gutmütiger Mann, der in seinem Scharfrichterberuf großen Ehrgeiz an den Tag legte. Es war sein Stolz, den Scharfrichter Schwietz, seinen Vorgänger und Lehrmeister, übertroffen zu haben. [Der Querschnitt, veröffentlicht von Kraus Reprint, 1970, S. 172]
Quelle:
http://blazek.hm-software.de/server/hmlims/app/prod/script/view_documents.php?fileprefix=scharfrichter1
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